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Für Vermieter & Mietverwalter

Mieterhöhung oder Modernisierungsumlage prüfen

Machen Sie den Schnellcheck: Prüfen Sie, ob eine Mieterhöhung auf die ortsübliche Vergleichsmiete oder eine Modernisierungsmieterhöhung grundsätzlich möglich ist. Anschließend können Sie direkt ein passendes Schreiben erstellen.

Was der Check berücksichtigt

  • ✓ Kappungsgrenze bei Mieterhöhungen nach § 558 BGB
  • ✓ Vergleichsmiete und zulässige neue Nettokaltmiete
  • ✓ 8 %-Modernisierungsumlage nach § 559 BGB
  • ✓ Abzug von Instandhaltungskosten und Fördermitteln
  • ✓ Modernisierungs-Kappungsgrenze von 2 €/m² bzw. 3 €/m²
  • ✓ Modernisierungsankündigung nach § 555c BGB
  • ✓ Word-kompatibler Export

So funktioniert der Mieterhöhungscheck

In drei Schritten erhalten Sie eine strukturierte Einschätzung und ein vorbereitetes Schreiben.

1. Daten eingeben

Tragen Sie Mietdaten, Wohnfläche, Vergleichsmiete oder Modernisierungskosten ein.

2. Zulässigkeit prüfen

Das Tool berechnet Kappungsgrenzen, Fristen, Erhöhungsbeträge und mögliche Risiken.

3. Schreiben erzeugen

Erstellen Sie Mieterhöhungsverlangen, Modernisierungsmieterhöhung oder Modernisierungsankündigung.

4. Gratis-Ratgeber Mieterhöhung sichern

Holen Sie sich zusätzliche Praxistipps rund um Mieterhöhung, Fristen und rechtssichere Vorbereitung.

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Entwickelt mit mietrechtlicher Expertise

Das Tool wurde für Vermieter und Mietverwalter mit Blick auf eine strukturierte mietrechtliche Prüfung konzipiert.

Foto des Experten

Experte für Mietrecht und Immobilienverwaltung

Dr. Tobias Mahlstedt ist Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht. In seiner Kanzlei in Berlin-Charlottenburg betreut er seit über 20 Jahren Vermieter, Wohnungseigentümer und Hausverwalter bei ihren juristischen Herausforderungen.

Interaktiver Rechner im Fokus

Schnellcheck starten

Wählen Sie den passenden Fall und geben Sie die erforderlichen Daten ein.

Häufige Fragen zur Mieterhöhung und Modernisierung

Die wichtigsten Punkte für Vermieter und Hausverwaltungen.

Wann darf ich die Miete auf die ortsübliche Vergleichsmiete erhöhen?

Eine Mieterhöhung nach § 558 BGB kommt grundsätzlich in Betracht, wenn die Miete seit ausreichend langer Zeit unverändert ist, die verlangte Miete die ortsübliche Vergleichsmiete nicht übersteigt und die Kappungsgrenze eingehalten wird.

Welche Kappungsgrenze gilt bei der normalen Mieterhöhung?

Die Miete darf sich innerhalb von drei Jahren grundsätzlich nicht um mehr als 20 % erhöhen. In Gemeinden mit angespanntem Wohnungsmarkt kann die Kappungsgrenze auf 15 % abgesenkt sein.

Wie hoch darf die Modernisierungsmieterhöhung sein?

Nach Abschluss der Modernisierung dürfen Vermieter grundsätzlich 8 % der für die Wohnung aufgewendeten umlagefähigen Modernisierungskosten jährlich auf die Miete umlegen.

Muss eine Modernisierung vorher angekündigt werden?

Ja. Modernisierungsmaßnahmen sind dem Mieter grundsätzlich mindestens drei Monate vor Beginn in Textform anzukündigen.