Machen Sie den Schnellcheck: Prüfen Sie, ob eine Mieterhöhung auf die ortsübliche Vergleichsmiete oder eine Modernisierungsmieterhöhung grundsätzlich möglich ist. Anschließend können Sie direkt ein passendes Schreiben erstellen.
In drei Schritten erhalten Sie eine strukturierte Einschätzung und ein vorbereitetes Schreiben.
Tragen Sie Mietdaten, Wohnfläche, Vergleichsmiete oder Modernisierungskosten ein.
Das Tool berechnet Kappungsgrenzen, Fristen, Erhöhungsbeträge und mögliche Risiken.
Erstellen Sie Mieterhöhungsverlangen, Modernisierungsmieterhöhung oder Modernisierungsankündigung.
Holen Sie sich zusätzliche Praxistipps rund um Mieterhöhung, Fristen und rechtssichere Vorbereitung.
Gratis-Ratgeber sichernDas Tool wurde für Vermieter und Mietverwalter mit Blick auf eine strukturierte mietrechtliche Prüfung konzipiert.
Wählen Sie den passenden Fall und geben Sie die erforderlichen Daten ein.
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Die wichtigsten Punkte für Vermieter und Hausverwaltungen.
Eine Mieterhöhung nach § 558 BGB kommt grundsätzlich in Betracht, wenn die Miete seit ausreichend langer Zeit unverändert ist, die verlangte Miete die ortsübliche Vergleichsmiete nicht übersteigt und die Kappungsgrenze eingehalten wird.
Die Miete darf sich innerhalb von drei Jahren grundsätzlich nicht um mehr als 20 % erhöhen. In Gemeinden mit angespanntem Wohnungsmarkt kann die Kappungsgrenze auf 15 % abgesenkt sein.
Nach Abschluss der Modernisierung dürfen Vermieter grundsätzlich 8 % der für die Wohnung aufgewendeten umlagefähigen Modernisierungskosten jährlich auf die Miete umlegen.
Ja. Modernisierungsmaßnahmen sind dem Mieter grundsätzlich mindestens drei Monate vor Beginn in Textform anzukündigen.